Reisen nach Malta - Neueste Infos
Update 07/04/2021: Timeline for exit from partial-lockdown announced
Monday, April 12:
- Childcare centres and kindergartens reopen
- Primary schools reopen
- Elective surgeries resume at Mater Dei Hospital
- Visits to homes for the elderly resume
Wednesday, April 14:
Friday, April 16:
Sunday, April 18:
Monday, April 26:
- Non-essential shops reopen
- Non-essential services reopen
- Groups of up to four people allowed in public
Tuesday, June 1:
Klicken Sie hier für Updates
Grüne, Gelbe und Rote Listen
Der Malta International Airport wurde am 1. Juli 2020 wiedereröffnet. Kommerzielle Flüge von und nach Malta wurden ab diesem Datum wieder aufgenommen. Abhängig davon, ob der Reisende aus einem Land kommt, das auf der sogenannten „grünen“, „gelben (amber)“ oder „roten“ Liste aufgeführt ist, können bestimmte Einschränkungen gelten:
Grüne Liste (green list)
Reisende, die aus Ländern der „Grünen Liste“ nach Malta einreisen, werden bei ihrer Ankunft KEINEM Corona-Test unterzogen. Am Flughafen wird nur eine Wärmeprüfung durchgeführt. Alle ankommende Personen werden gebeten, ein Selbsterklärungsformular auszufüllen, in dem sie Informationen zu ihren Reisen in den letzten 30 Tagen angeben.
Insbesondere werden sie gebeten, zu bestätigen, dass sie nicht außerhalb der aufgeführten sicheren Länder gereist sind.
Aktuell befinden sich keine Länder auf der „Grünen Liste“.
Gelbe Liste (amber list)
Passagiere aus Ländern, die auf der „Amber List“ stehen, müssen vor dem Einsteigen in Malta ein negatives COVID-19-PCR-Testzertifikat vorlegen. Dieser Test sollte innerhalb der letzten 72 Stunden vor Ankunft in Malta durchgeführt worden sein. Um die Sicherheit zu erhöhen, können bei Ankunft am internationalen Flughafen Malta stichprobenartige Corona-Tests angeordent werden.
Derzeit stehen folgende Länder auf der „Amber List“:
- Andorra
- Australia
- Austria
- Belgium
- Bulgaria
- Canada
- China (Hong Kong, Macau and Taiwan included)
- Croatia
- Cyprus
- Czech Republic
- Denmark
- Estonia
- Finland
- France
- Germany
- Greece
- Hungary
- Iceland
- Indonesia
- Ireland
- Italy
- Japan
- Jordan
- Latvia
- Lebanon
- Liechtenstein
- Lithuania
- Luxembourg
- Monaco
- Morocco
- Netherlands
- New Zealand
- Norway
- Poland
- Portugal
- Romania
- Rwanda
- San Marino
- Slovakia
- Slovenia
- South Korea
- Spain
- Sweden
- Switzerland
- Thailand
- Tunisia
- Turkey
- United Arab Emirates
- Uruguay
- Vatican City
Rote Liste (red list)
Alle Länder, die nicht auf der Grünen Liste oder der „amber list“ aufgeführt sind, werden automatisch in die Rote Liste aufgenommen. Passagiere, die aus diesen Ländern anreisen, müssen mindestens die letzten 14 Tage in einem der sicheren Korridorländer verbracht haben, bevor sie nach Malta einreisen. Zusätzlich wird empfohlen, dass diese Passagiere bis von 72 Stunden vor Ankunft in Malta einen PCR-Test durchführen.
HINWEIS: Listen können jederzeit aktualisiert werden.
Flugplan
Hier (https://www.maltairport.com/passenger/flights-landing/fortnightly-schedule/) finden Sie Informationen zu Flügen am Malta International Airport (https://www.maltairport.com/passenger/flights-landing/fortnightly-schedule/).
Sicher Reisen
Damit sowohl Reisende als auch Angestellte des Malta International Airports sich während ihres Aufenthalts am Flughafen sicher fühlen, wurden diverse Anpassungen vorgenommen. Nähere Informationen finden Sie hierzu unter: https://www.maltairport.com/covid19/
Weitere Informationen finden Sie unter visitmalta.com/de/covid-19 und malta.reise/staysafe
Updates
Update 07/04/2021: Timeline for exit from partial-lockdown announced
Monday, April 12:
- Childcare centres and kindergartens reopen
- Primary schools reopen
- Elective surgeries resume at Mater Dei Hospital
- Visits to homes for the elderly resume
Wednesday, April 14:
Friday, April 16:
Sunday, April 18:
Monday, April 26:
- Non-essential shops reopen
- Non-essential services reopen
- Groups of up to four people allowed in public
Tuesday, June 1:
Update 28/03/2021 – Neue Maßnahmen beschlossen
Reisebeschränkungen
Das Gesundheitsministerium kündigte an, dass ab Montag, dem 29. März 2021 die gelbe Länderliste überarbeitet wird. Alle Länder, die sich derzeit zur grünen Zone zählen, werden der gelben Liste hinzugefügt.
Somit müssen nun alle Reisende, die in Malta ankommen,einen negativen PCR-COVID-19-Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft in Malta durchgeführt wurde. Personen, die diesen Test nicht vorlegen, können in Malta einem Test unterzogen und zur Quarantäne verpflichtet werden.
Die Einreise aus Ländern, die auf der roten Liste stehen, ist weiterhin verboten, mit Ausnahme von Rückführungsreisen.
Öffentliche Versammlungen auf zwei Personen beschränkt
Seit Mittwoch, dem 31. März, ist die maximale Anzahl von Personen, die sich an öffentlichen Orten versammeln dürfen, von vier auf zwei reduziert. Die Maßnahme gilt nicht für Personen, die im selben Haushalt leben.
Dies bedeutet, dass an öffentlichen Orten Gruppen von mehr als zwei Personen verboten sind, auch in Warteschlangen und an Bushaltestellen, sofern nicht ein Abstand von zwei Metern zwischen ihnen eingehalten wird.
Personen, die gegen diese Maßnahme verstoßen, müssen mit einer Geldstrafe von 300 € rechnen.
Diese Maßnahmen, gilt zunächst bis Sonntag, den 11. April 2021.
Update 10/03/2021 - Neue Maßnahmen beschlossen
Legal Notice 84 of 2021
- Various Laws relating to Long-Term Residents (Third Country Nationals) (Amendment) Regulations - View Legal Notice
Legal Notice 85 of 2021
- Asylum Procedures (Means of Facilitating Identification of Applicant) (Repeal) Regulations - View Legal Notice
Legal Notice 86 of 2021
Legal Notice 87 of 2021
Legal Notice 88 of 2021
Legal Notice 89 of 2021
Legal Notice 90 of 2021
- Closure of Non-Essential Retail Outlets and Outlets Providing Non-essential Services Order - View Legal Notice
Legal Notice 91 of 2021
- Enforcement of the Order relating to the Closure of Non-Essential Retail Outlets and Outlets Providing Non-Essential Services Regulations - View Legal Notice
Legal Notice 92 of 2021
Legal Notice 93 of 2021
Legal Notice 94 of 2021
- Enforcement of the Order relating to Closure of Places Open to the Public Regulations - View Legal Notice
Overview
Zusätzlich zu den bereits am 5. März 2021 veröffentlichten Maßnahmen, wurden nun neue Maßnahmen beschlossen, welche am 11. März in Kraft treten und bis zum 11. April 2021 gültig sind.
Diese Maßnahmen sind die folgenden:
- Jeglicher organisierter Sport ist verboten;
- Alle hoteleigenen Restaurants und Hoteldienstleistungen sind verboten, lediglich Zimmerservice wird angeboten;
- Nicht-systemrelevante Läden, wie z.B. Läden, die Klamotten, Schmuck, Möbel, Souvenirs, Spielzeug, Blumen, Kurzwaren und Parfums anbieten, sind geschlossen;
- Läden wie z.B. Friseure, Barbiere, Schönheitssalons, Nagelstudios und Tattoo Studios sind geschlossen;
- Öffentliche Einrichtungen wie z.B. Fitnessstudios, Pools, Kinos, Theater und Museen sind geschlossen;
- Überfahrten nach Gozo werden auf Reisen mit triftigem Grund beschränkt;
- Die Maximalanzahl von Menschen, die sich in der Öffentlichkeit treffen dürfen, wurde von sechs auf vier reduziert;
- Hochzeiten und religiöse Feierlichkeiten sind verboten, aber Beerdigungen dürfen unter Einhaltung des Sicherheitsprotokolls stattfinden.
Update 07/03/2021 – Neue Maßnahmen beschlossen
Legal Notice 73 of 2021
Legal Notice 74 of 2021
Legal Notice 75 of 2021
Legal Notice 76 of 2021
Legal Notice 77 of 2021
Legal Notice 78 of 2021
Legal Notice 79 of 2021 - Published 07/03/2021
Overview
- Restaurants, Kioske und Imbisse dürfen nur noch einen „To Go“ Service anbieten
- Ferienhäuser bleiben für ihre Bewohner geöffnet, während Nachtclubs, Bars und Clubs weiterhin geschlossen sind
- Größere Veranstaltungen bleiben verboten, mit Ausnahme von Hochzeiten und religiösen Feierlichkeiten
- Lohnersatzzahlungen sind bis Juni verlängert
- Kontaktsport für Kinder unter 16 Jahren ist verboten
- Geplante Treffen in privaten Haushalten sind auf eine Anzahl von maximal vier Haushalten limitiert
- Bei Verstößen werden Geldbußen verhängt
- Diese Maßnahmen sind bis 11. April gültig.
Update 25/02/2021
Update 11/02/2021 – Obligatorische Tests für bestimmte Reisende
Der für öffentliche Gesundheit zuständige Minister teilt mit, dass gemäß Artikel 2 (1) der Bestimmung für obligatorische Tests für bestimmte Reisende 2020 die Liste der darauf befindlichen Länder überarbeitet wird. Jeder auf Malta ankommende Reisende aus einem der auf der überarbeiteten Liste stammenden Länder, muss einen negativen PCR COVID-19 Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, bei Ankunft auf Malta vorlegen.
Reisende, die aus einem der unten genannten Länder nach Malta kommen und einen solchen Test nicht vorlegen, können einem Test in Malta unterzogen werden und unter Quarantäne gestellt werden.
Überarbeite Länderliste:
- Andorra
- Austria
- Belgium
- Bulgaria
- Canada
- Croatia
- Cyprus
- Czech Republic
- Estonia
- France
- Germany
- Greece
- Hungary
- Indonesia
- Ireland
- Italy (all airports except Sicily and Sardinia)
- Japan
- Jordan
- Latvia
- Lebanon
- Liechtenstein
- Lithuania
- Luxembourg
- Monaco
- Morocco
- Netherlands
- Poland
- Portugal (all airports except Madeira, Azores)
- Romania
- San Marino
- Slovakia
- Slovenia
- Spain (all airports except Canarias)
- Sweden
- Switzerland
- Thailand
- Tunisia
- Turkey
- Uruguay
- Vatican City
Die überarbeitete Länderliste tritt ab Sonntag, 13. Februar ab Mitternacht in Kraft.
Update 09/02/2021
Update 29/01/2021
Update 21/12/2020: Ab Dienstag obligatorische Quarantäne für Flüge aus Großbritannien
Ab Dienstag, den 22. Dezember 2020, sind auf Malta ankommende Passagiere aus Großbritannien verpflichtet, sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Diese Maßnahme wird im Zuge einer neuen Variante des COVID-19-Virus eingeführt, die bei Patienten in Großbritannien nachgewiesen wurde.
Die lokalen Gesundheitsbehörden gaben an, dass diese Einschränkung nur temporär sei, da sie die Entwicklungen im Vereinigten Königreich genau verfolgen und gleichzeitig an Gesprächen mit der Europäischen Union teilnehmen, um künftig einen einheitlichen Standpunkt und gemeinsame Richtung festzulegen
Update 11/12/2020 – Obligatorische Tests für bestimmte Reisende
Der für öffentliche Gesundheit zuständige Minister teilt mit, dass gemäß Artikel 2 (1) der Bestimmung für obligatorische Tests für bestimmte Reisende 2020 die Liste der darauf befindlichen Länder überarbeitet wird. Jeder auf Malta ankommende Reisende aus einem der auf der überarbeiteten Liste stammenden Länder, muss einen negativen PCR COVID-19 Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, bei Ankunft auf Malta vorlegen.
Reisende, die aus einem der unten genannten Länder nach Malta kommen und einen solchen Test nicht vorlegen, können einem Test in Malta unterzogen werden und unter Quarantäne gestellt werden.
Überarbeite Länderliste:
- Andorra
- Austria
- Belgium
- Bulgaria
- Canada
- Croatia
- Cyprus
- Czech Republic
- Estonia
- France (all airports except Ile-de-France)
- Germany (all airports except Baden-Wurttemberg)
- Greece (all airport except Attiki)
- Hungary
- Indonesia
- Ireland
- Italy (all airports except Sicily and Sardegna)
- Japan
- Jordan
- Latvia
- Lebanon
- Liechtenstein
- Lithuania
- Luxembourg
- Monaco
- Morocco
- Netherlands
- Poland
- Portugal (all airports except Madeira, Azores)
- Romania
- San Marino
- Slovakia
- Slovenia
- Spain (all airports except Canarias)
- Sweden
- Switzerland
- Thailand
- Tunisia
- Turkey
- United Kingdom
- Uruguay
- Vatican City
Die überarbeitete Länderliste tritt ab Sonntag, 12. Dezember ab Mitternacht in Kraft.
Update 27/11/2020 –Obligatorische Tests für bestimmte Reisende
Der für öffentliche Gesundheit zuständige Minister teilt mit, dass gemäß Artikel 2 (1) der Bestimmung für obligatorische Tests für bestimmte Reisende 2020 die Liste der darauf befindlichen Länder überarbeitet wird. Jeder auf Malta ankommende Reisende aus einem der auf der überarbeiteten Liste stammenden Länder, muss einen negativen PCR COVID-19 Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, bei Ankunft auf Malta vorlegen.
Reisende, die aus einem der unten genannten Länder nach Malta kommen und einen solchen Test nicht vorlegen, können einem Test in Malta unterzogen werden und unter Quarantäne gestellt werden.
Überarbeite Länderliste:
- Österreich
- Belgien (alle Flughäfen)
- Tschechische Republik
- Frankreich (alle Flughäfen)
- Deutschland (alle Flughäfen)
- Ungarn
- Irland (alle Flughäfen)
- Italien (alle Flughäfen außer Sizilien und Sardinien)
- Luxemburg
- Niederlande (alle Flughäfen)
- Polen (alle Flughäfen)
- Portugal (alle Flughäfen)
- Spanien (alle Flughäfen)
- Schweiz (alle Flughäfen)
- Tunesien
- Großbritannien (alle Flughäfen)
Die überarbeitete Länderliste tritt ab Freitag, 27. November ab Mitternacht in Kraft.